Weniger Kassenzuschuss für Zahnersatz ab 2027
Zum 1. Januar 2027 ändert sich die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz.
Der Festzuschuss für die sogenannte Regelversorgung sinkt von derzeit 60 auf 50 Prozent. Mit einem über fünf Jahre geführten Bonusheft reduziert sich der Zuschuss von 70 auf 60 Prozent, nach zehn Jahren von 75 auf 65 Prozent.

Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt bestehen.
Wichtig: Für Festzuschüsse, die noch bis zum 31. Dezember 2026 von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligt werden, gelten weiterhin die bisherigen höheren Zuschüsse.
Wer bereits weiß, dass in absehbarer Zeit eine Krone, Brücke, Prothese oder eine andere Zahnersatzversorgung notwendig wird, sollte deshalb nicht unnötig lange mit der Planung warten. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten und erstellen bei Bedarf einen Heil- und Kostenplan.
Ihr ZZB-Team
